Mit dem Camper unterwegs: Was bei Waldbrandgefahr wichtig ist

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Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur Reisevorbereitung, zum Versicherungsschutz und zu den Rechten im Ernstfall

Die Waldbrände in Europa haben in diesem Jahr bereits historische Ausmaße er-reicht. Nach Satellitendaten des Europäischen Waldbrand-Informationssystems (EFFIS) ist die bislang verbrannte Fläche die zweitgrößte seit Beginn der Aufzeich-nungen. Viele Urlauber:innen sind derzeit beispielsweise mit Wohnmobil oder Wohnwagen in Reiseländern wie Frankreich, Spanien oder Italien unterwegs, die von den Waldbränden betroffen sind. Anders als Hotelgäste haben Reisende mit Camper oft ihr gesamtes Reisegepäck und persönliche Wertgegenstände dabei. Muss ein Campingplatz kurzfristig geräumt werden, bleibt nur wenig Zeit zum Handeln. „Reisende mit Camper sorgen sich nicht nur um ihre eigene Sicherheit, sondern auch um ihr Fahrzeug und ihr gesamtes Hab und Gut“, erklärt Elke Wei-denbach, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Wer sich gut vorbereitet, Warnhinweise ernst nimmt und seinen Versicherungsschutz kennt, kann im Ernstfall schneller reagieren und finanzielle Nachteile vermeiden.“ Die Verbraucherzentrale NRW gibt die wichtigsten Tipps.

Reise gut vorbereiten
Bereits vor Reisebeginn sollten Camper:innen prüfen, ob entlang der geplanten Route oder am Urlaubsort Waldbrandgefahr besteht. Aktuelle Hinweise gibt es unter anderem beim Auswärtigen Amt sowie bei regionalen Behörden. Auch ist es sinnvoll, den ge-buchten Campingplatz zu kontaktieren und nach aktuellen Sicherheitsvorkehrungen zu fragen. Wer in besonders gefährdete Regionen reist, sollte möglichst flexibel planen und alternative Stellplätze einbeziehen. Auch während der Reise empfiehlt es sich, die aktuelle Lage regelmäßig zu verfolgen und Warnmeldungen auf dem Smartphone zu aktivieren.

Versicherungsschutz vor der Abreise prüfen
Manche Naturkatastrophen sind nicht automatisch durch eine Versicherung abge-deckt. Deshalb sollten Reisende vor Urlaubsantritt prüfen, welche Schäden beispiels-weise die KfZ-Kasko-, Hausrat- oder Campingversicherung übernimmt. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt nur Schäden, die anderen zuge-fügt werden. Für Schäden am eigenen Camper ist in der Regel eine Teil- oder Vollkasko-versicherung erforderlich. Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Campingausrüstung oder Elektronik sind über die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung häufig nicht geschützt. Hier kann eine spezielle Inhaltsversicherung sinnvoll sein, die den beweglichen Besitz im Fahrzeug unter anderem gegen Brand, Diebstahl oder Un-wetterschäden absichert. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich: Fahr-räder auf einem Fahrradträger, Gegenstände im Vorzelt oder Wertsachen wie Bargeld und Schmuck sind häufig gar nicht oder nur eingeschränkt versichert. Wer einen Cam-per mietet, sollte außerdem prüfen, welcher Versicherungsschutz bereits im Mietver-trag für den Camper enthalten ist und ob Schäden durch Feuer oder Naturereignisse ausreichend abgedeckt sind. Auch mögliche Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse soll-ten bekannt sein. Wer seinen Urlaub wegen einer Naturkatastrophe abbrechen muss oder nicht antreten kann, ist mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung geschützt, wenn dieser Schutz explizit enthalten ist.

Für den Ernstfall vorsorgen
Kommt es zu einer Evakuierung, bleibt häufig nur wenig Zeit. Wichtige Dokumente wie Ausweise, Fahrzeugpapiere, Versicherungsunterlagen und Buchungsbestätigungen sollten deshalb jederzeit griffbereit sein. Empfehlenswert sind außerdem eine gelade-ne Powerbank, Taschenlampe, Trinkwasser, notwendige Medikamente, Ladekabel so-wie eine Papierkarte, falls Mobilfunk oder Navigation ausfallen. Persönliche Dokumen-te sollten zusätzlich digital gesichert werden. Sofern es gefahrlos möglich ist, sollten vor der Abfahrt Gasflaschen geschlossen, Stromanschlüsse getrennt und lose Gegen-stände gesichert werden.

Wenn der Campingplatz schließt
Im Ernstfall kann es passieren, dass der Campingplatz aus Sicherheitsgründen ge-schlossen wird. Dann sollten Reisende sämtliche Unterlagen, Buchungsbestätigungen sowie Belege über zusätzliche Ausgaben aufbewahren. Ob Stellplatzkosten erstattet werden oder weitere Ansprüche bestehen, hängt von der Art der Buchung und den je-weiligen Vertragsbedingungen ab. Wer den Campingurlaub als Pauschalreise gebucht hat, kann weitergehende Rechte haben als bei einer einzeln gebuchten Unterkunft oder einem separat reservierten Stellplatz.

Schäden sorgfältig dokumentieren
Sind Wohnmobil, Wohnwagen oder Inventar beschädigt worden, sollten Betroffene die Schäden möglichst umfassend fotografieren und ihre Versicherung umgehend infor-mieren. Rechnungen und Nachweise über entstandene Mehrkosten sollten ebenfalls aufbewahrt werden, um mögliche Erstattungsansprüche geltend machen zu können.

Weiterführende Informationen:
Richtig versichert fürs Camping: www.verbraucherzentrale.nrw/node/85308
Die Verbraucherzentrale NRW stellt Betroffenen Musterbriefe zur Kündigung einer Reise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände vor und nach Reiseantritt zur Verfügung unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10380

Quelle:
ots
https://www.newsaktuell.de
https://www.verbraucherzentrale.nrw

Bildrechte:
VZ NRW/adpic

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